Erbschaften und Legate
Entscheiden Sie sich für ein Legat, eine Erbschaft oder Schenkung an Plan International Schweiz und hinterlassen Sie Gutes. Mit dieser besonderen Spendenform geben Sie Kindern, insbesondere Mädchen und jungen Frauen weltweit die Chance, auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben.
Hinterlassen Sie Lebensfreude. Unsere Partnerorganisation “DeinAdieu” unterstützt Sie dabei Ihren Nachlass rechtsgültig zu hinterlassen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Legat
Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ermöglicht es Ihnen, Plan International Schweiz bestimmte Vermögens- und Sachwerte zuzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Aktien, Kunstwerke und Sammlungen. Ein Legat wird vor der Erbteilung festgelegt und gehört nicht zur Erbschaft.
Erbschaft
Durch eine Erbschaft setzen Sie Plan International Schweiz als Alleinerben für Ihren gesamten Nachlass oder als Miterben für einen bestimmten Teil der Erbschaft ein.
Schenkung
Durch eine oder mehrere Schenkungen zu Lebzeiten hinterlassen Sie Plan International Schweiz Vermögenswerte. Dabei vererben Sie einen Teil von Ihrem Nachlass bereits zu Ihren Lebzeiten. Sie können somit die Wirkung Ihrer Spende mitverfolgen. Auf Wunsch werden die Modalitäten in einem Schenkungsvertrag festgehalten.
Begünstigen Sie nebst Ihren Liebsten Plan International Schweiz in Ihrem Testament. Damit unterstützen Sie Kinder, insbesondere Mädchen und junge Frauen über Ihr Leben hinaus: Weltweit und da, wo es am nötigsten ist. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Nachlassplanung.
Erstellen Sie Ihr Testament
Erstellen Sie Ihr
Testament
Erstellen Sie bei unserer Partnerorganisation «DeinAdieu» kostenlos Ihr persönliches und rechtsgültiges Testament und erfahren Sie, über welchen Teil Ihres Vermächtnisses Sie frei verfügen können.
Kostenlose juristische
Beratung
Melden Sie sich zur kostenlosen Erstberatung an. Die neutrale juristische Fachperson für Erbrecht bei «DeinAdieu» beantwortet Ihre individuellen Fragen rund um die Regelung Ihres Vermächtnisses.
Online
Veranstaltung
Mit unserer Partnerorganisation «DeinAdieu» bieten wir in diesem Jahr einige Webinare zum Thema Erbschaften und Legate an. Schauen Sie vorbei und informieren Sie sich über künftige Termine.
Wir gehen vertraulich mit ihren Daten um. Ihr Erbe ist in allen Kantonen in der Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit.
Häufige Fragen
Wenn kein Testament und kein Erbvertrag vorliegen, erben die Ehefrau oder der Ehemann sowie die Nachkommen oder die Eltern. Je nach Situation treten die nächsten Verwandten gemäss der gesetzlichen Erbfolge an deren Stelle. Die Konkubinatspartner:innen sind in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen. Sie können nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag begünstigt werden.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, hat ihr:e Partner:in gesetzlich ein Anrecht auf einen Mindestanteil an Ihrem Erbe. Ebenso ihre direkten Nachkommen. Diesen Anteil nennt man Pflichtteil. Alles übrige ist die freie Quote (manchmal auch «verfügungsfreie Quote» genannt). Das ist der Teil Ihres Nachlasses, den Sie durch Ihr Testament einer beliebigen Person oder einer gemeinnützigen Organisation vermachen dürfen.
Der Erbvertrag ist verbindlich. Er wird durch eine Notar:in erstellt. Er kann nur notariell geändert werden und wenn alle am Vertrag beteiligten Personen der Änderung schriftlich zustimmen. Der Erbvertrag bietet die bestmögliche Sicherheit zur Regelung des Nachlasses. Nur mit einem Erbvertrag können Sie beispielsweise die gesetzlich geschuldeten Pflichtteile aufheben, sofern die betreffenden Personen den Erbvertrag unterschreiben. Ein Testament hingegen dürfen Sie jederzeit ergänzen oder neu schreiben.
Alle volljährigen Personen, die bestimmen wollen, wer nach ihrem Tod den Nachlass erben soll. Nur mit einem Testament oder Erbvertrag ist es möglich, die Konkubinatspartner:in zu begünstigen. Ebenso alle anderen Personen, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen sind. Auch eine gemeinnützige Organisation wie Plan International Schweiz können Sie durch ein Testament begünstigen. Dies, indem Sie die Organisation als Erben aufführen oder ihr einen Teil des Nachlasses vermachen. Erbschaften und Vermächtnisse an gemeinnützige Organisationen sind in der Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit.
Das Testament muss von Ihnen selbst vom Anfang bis zum Ende handschriftlich mit Tinte oder Kugelschreiber verfasst sein. Setzen Sie als eindeutigen Titel «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» an den Anfang. Unerlässlich sind das Datum mit Ort und Ihre Unterschrift. Möchten Sie Ihr Testament später ändern oder ergänzen, setzen Sie unbedingt wieder das Datum und Ihre Unterschrift dazu. Schreiben Sie Ihr Testament eindeutig und widerspruchsfrei. Anstelle von Geldbeträgen können Sie auch Prozentsätze aufführen. Klären Sie vorher ab, wem Sie einen Pflichtteil schulden, denn Testamente, die den Pflichtteil verletzen, sind anfechtbar. Unsere Partnerorganisation “DeinAdieu” unterstützt Sie dabei Ihr rechtsgültiges Testament zu erstellen.
Erb:innen festlegen: Sie können eine oder mehrere Personen sowie Organisationen benennen, die das Vermögen erben sollen. Das können Familienmitglieder, Personen aus dem Freundeskreis und wohltätige Organisationen sein.
Die Erbquoten festlegen: Es ist möglich, die Anteile der einzelnen Personen oder Organisationen am Nachlass zu bestimmen. Beachten Sie dabei stets, wem sie einen Pflichtteil schulden. Beispielsweise können in einer Partnerschaft lebende Personen festlegen, dass die Nachkommen den Pflichtteil erhalten sollen und der überlebende Teil des Paares die freie Quote.
Vermächtnisse und Legate ausrichten: Vermachen Sie Gegenstände, Wertschriften oder Geldbeträge an bestimmte Personen oder gemeinnützige Organisationen.
Enterbung: Gemäss Schweizer Erbrecht muss es sehr schwerwiegende Gründe geben, um eine Person zu enterben, die Anspruch auf einen Pflichtteil hat. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten.
Auflagen machen: Sie können bestimmte Bedingungen oder Auflagen festlegen, die eine Erbin oder ein Erbe erfüllen muss, um das Erbe zu erhalten. Zum Beispiel die Pflege eines Haustiers oder die Erhaltung eines Familienunternehmens.
Willensvollstrecker:in festlegen: Das ist die Person, die unter behördlicher Aufsicht Ihren letzten Willen umsetzt und die Aufteilung des Vermögens überwacht. Beachten Sie, dass die Person dazu in der Lage sein sollte.
Legat und Vermächtnis sind dasselbe. Eine Erbschaft umfasst den gesamten Nachlass einer verstorbenen Person, ein Vermächtnis nur einen Teil davon.
Eine Erbschaft bezieht sich somit auf den gesamten Nachlass und beinhaltet auch Verpflichtungen sowie allfällige Schulden. Ein Legat oder Vermächtnis ist ein bestimmter Geldbetrag oder Wertgegenstand, der im Testament oder im Erbvertrag vermacht wird. Besteht das Legat oder Vermächtnis aus einem Geldbetrag, werden zuerst alle Schulden und Pflichtteile erfüllt, bevor es ausgerichtet wird. Sie können nach Belieben einzelnen Personen wie auch einer gemeinnützigen Organisationen ein Vermächtnis hinterlassen.
Eine anerkannte, gemeinnützige Organisation wie Plan International Schweiz ist in der Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Ansonsten sind die Steuersätze und die Freigrenzen der Erbschaftssteuer kantonal unterschiedlich geregelt. Das gilt auch für die Schenkungssteuer. Beerben oder beschenken Sie Ihre Ehefrau, Ihren Ehemann oder Ihre direkten Nachkommen, sind diese in der Regel von der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer befreit. Daher sollten insbesondere Konkubinatspaare, die einander gegenseitig beerben möchten, unbedingt den Steuersatz in ihrem Wohnkanton für die Nachlassplanung abklären.
Sie haben noch Fragen?
Jochen Stark, Co-Direktor Plan International Schweiz, gibt Ihnen gerne Auskunft:
jochen.stark@plan.ch / 044 288 90 53